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Familienforschung

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes ist die Erforschung der eigenen Vorfahren wesentlich leichter geworden.

Vorgehen

Familienforschung erfordert ein schrittweises Vorgehen, indem man zunächst die mündliche Familientradition befragt und Familienpapiere zu Rate zieht, um danach auf aktenmäßige Quellen zurückzugreifen. Der erfolgreichste Weg, diese Akten und amtlichen Unterlagen zu benutzen, ist, zuerst die wichtigsten Quellen auszuwerten, indem man gegenwartsnah beginnt und sich immer mehr in die Vergangenheit "vorarbeitet", um auf diese Weise ein Gerüst zu erstellen, das dann anhand von weniger wichtigen Quellen aufgefüllt werden kann. Die wichtigsten Quellen für ein solches Vorhaben sind die Kirchenbücher beider Konfessionen, für die spätere Zeit dann die Zivilstandsregister, die beim Standesamt im Rathaus Barmen geführt werden.

Quellen

Die wichtigsten Quellen für ein solches Vorhaben sind die Kirchenbücher beider Konfessionen, für die spätere Zeit dann die Zivilstandsregister, die beim Standesamt im Rathaus Barmen geführt werden.

Personenstandsregister

Für das rechtsrheinische Gebiet wurde erst ab dem Jahr 1876 die Führung von zivilen (staatlichen) Personenstandsunterlagen in allen Ländern des Deutschen Reiches obligatorisch.
Dank der französischen Besatzung liegen diese allerdings in den Städten des Wuppertals schon ab 1810 vor.

Im Stadtarchiv

Im Stadtarchiv Wuppertal steht Ihnen zur ersten Orientierung eine Übersicht über die dort vorhandenen "Genealogischen Quellen" als PDF-Datei zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie bei Ihren Nachforschungen in den Beständen des Stadtarchiv Wuppertal. Für den Besuch ist eine vorhergehende Platzreservierung per E-Mail unter stadtarchiv@stadt.wuppertal.de oder per Telefon unter 0202 563 4123 erforderlich.