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Universitätsarchiv Wuppertal

Das Archiv der Bergischen Universität Wuppertal besteht seit dem 4. November 2002 als öffentliches Archiv im Sinne des nordrhein-westfälischen Archivgesetzes. 
 
Das Universitätsarchiv verwahrt die in Verwaltung, Forschung und Lehre entstandenen Akten und sonstigen Unterlagen aller Teile der Hochschule, soweit sie für eine dauerhafte Aufbewahrung in Frage kommen. 
 
Als Archivgut werden sie erschlossen und der Benutzung, insbesondere der universitäts- und wissenschaftsgeschichtlichen Forschung zur Verfügung gestellt. 
 
Alle archivwürdigen Unterlagen, deren Aktenaufbewahrungsfristen abgelaufen sind und die nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, werden in das Archiv übernommen. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das Universitätsarchiv. Das Universitätsarchiv ist jedoch keine Altaktenregistratur der Verwaltung, in der Akten aufbewahrt werden, die noch benötigt werden.
   
Kunstobjekte (Skulpturen, Bilder u.a.) der Bergischen Universität werden als Teil der Musealen Sammlung vom Universitätsarchiv betreut. Einzelne Werke dieses Archivbestandes können an Hochschulangehörige als Dienstzimmerbilder ausgeliehen werden.
 
Das Universitätsarchiv ist daran interessiert, die amtlichen Bestände auch durch private Nachlässe und Sammlungen von Lehrenden, Mitarbeitenden, Studierenden sowie Freunden und Förderern der Hochschule zu ergänzen. Dazu zählen auch Fotos, Lebenserinnerungen, Erlebnisberichte und weiteres Material, das mit der Universität in einem Zusammenhang steht.

Universitätsarchiv Wuppertal

Öffnungszeiten & Kontakt

Ihr Kontakt

Rainer-Gruenter-Str. 21
42119 Wuppertal
Deutschland

Telefonnummer
0202-4391972
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 15.30 Uhr
Bitte vor einem Besuch einen Termin vereinbaren.
Unsere Bestände

Die Bestände des Universitätsarchivs lassen sich überwiegend den folgenden Bestandsgroßgruppen zuordnen:

- Akademische Selbstverwaltung
- Fakultäten und Institute
- Zentrale Verwaltung
- Zentrale Einrichtungen
- Studentische Selbstverwaltung
- Abgaben und Nachlässe
- Sammlungen (z.B. Fotosammlung, museale Sammlung)
- Vorläufereinrichtungen (bis 1972)

Informationen zur Nutzung

Die Benutzung steht jedem offen, der ein berechtigtes Interesse hat. Darunter fallen wissenschaftliche Forschung, die Wahrung persönlicher und rechtlicher Belange sowie die Ausleihe durch die Dienststellen der Universität. 
 
Bei der Benutzung sind die gesetzlichen Vorschriften (Benutzerordnung und Ordnung des Archivs) einzuhalten. Von der Benutzung grundsätzlich ausgeschlossen sind Akten, die noch nicht 30 Jahre geschlossen sind, sowie personenbezogene Unterlagen, wie u.a. Personalakten oder Prüfungsakten. Außer den Betroffenen darf das Universitätsarchiv hier erst 10 Jahre nach dem Tod (oder hilfsweise 90 Jahre nach der Geburt) Einsicht gewähren. 
 
Abschlussarbeiten (wie z.B. Diplomarbeiten) werden aus urheberrechtlichen Gründen nur vorgelegt, wenn eine Einverständniserklärung des Prüflings vorliegt. 
 
Das Universitätsarchiv erteilt keine (Studien-) Bescheinigungen aus seinen Unterlagen. Diese können evtl. noch über die vormals aktenführende Stelle (z.B. Prüfungsamt) angefordert werden. Im Einzelfall beraten wir Sie auch hierzu gern weiter.