Aktenführung
Aktenführung ist ein Kernelement im Handeln einer Behörde. Eine ordnungsgemäße Aktenführung dient der Dokumentation des Verwaltungshandelns und ermöglicht allen Beteiligten die einfache und schnelle Information über den Sachstand in einer Angelegenheit. Zugleich ist eine ordnungsgemäße Aktenführung ein konstitutiver Bestandteil des Rechtsstaates, denn sie allein ermöglicht eine Rechtskontrolle durch Bürgerinnen und Bürger, Aufsichtsbehörden, Gerichte und Parlamente. Aus dem Rechtsstaatsprinzip und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergeben sich die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Aktenführung leicht gemacht
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu einzelnen Aspekten der ordnungsgemäßen Aktenführung:
- Akten führen – wer macht was?
- Aktenrelevanz – was gehört in die Akte?
- Akten schließen – wann und wie?
- Akten verwalten – wie geht das?
- Akte und Dateisystem – was nutze ich wie?
- Akten – analog, elektronisch, hybrid?
- Elektronische Unterlagen aussondern – wie geht das?
Viele dieser Informationen können Sie auch als Kurzfilme in unserer Mediathek erhalten.
Weitere Informationen rund um die behördliche Schriftgutverwaltung finden Sie hier.
Bei allen Fragen zur ordnungsgemäßen Aktenführung und behördlichen Schriftgutverwaltung unterstützt das Landesarchiv die nordrhein-westfälischen Landesbehörden gerne. Unser umfangreiches Beratungs- und Fortbildungsangebot finden Sie hier.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter egovernment@lav.nrw.de.