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Nutzung von Archivgut

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Nutzung von Archivgut des Stadtarchivs unterliegt den Bestimmungen und Nutzungsmodalitäten des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sowie der Archivsatzung der Stadt Troisdorf in ihren jeweils gültigen Fassungen. Die Nutzung von Archiv- und Sammlungsgut, das von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften eigentumsvorbehaltlich hinterlegt worden ist (Depositum), richtet sich außerdem nach den Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

Grundsätzlich gilt das sog. Jedermannsrecht: jeder hat nach Maßgabe des Archivgesetzes und der Archivsatzung der Stadt Troisdorf das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen (Anträge siehe unten), soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird. Nicht jede Archivale bzw. Archivguteinheit im Stadtarchiv kann jedoch uneingeschränkt genutzt bzw. eingesehen werden. Nutzungsversagungen bzw. -beschränkungen ergeben sich dabei aus den archivgesetzlichen Einschränkungs- und Versagungsgründen bzw. Schutzfristen, die unter anderem den Daten- und Geheimschutz gewährleisten, sowie bei Deposita ggf. aus den entsprechenden Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

Nutzungsarten
Die Nutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme vor Ort im Lesesaal des Stadtarchivs oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen. Terminfindung bzw. Anfragen bitte bevorzugt per E-Mail. Das Stadtarchiv kann davon abweichend unter fachlichen Gesichtspunkten und Wahrung der einschlägigen Rechtsnormen folgende weitere Nutzungsarten anbieten bzw. gewähren: Anforderung von Vervielfältigungen von Archivgut; Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken sowie Online-Zugänglichmachung bzw. Zugriff auf digitale Archivalien über Datenbanken und Rechnernetzwerke. Ein Rechtsanspruch auf diese optionalen Nutzungsarten besteht nicht. 

Kosten
In der Regel ist die Nutzung von Archivgut unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Archivalienreproduktionen (Fotokopien, Scans), Ausdrucke, die Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Archivgut (Wiedergabe, Abdruck, Online-Präsentation etc.), die nicht ausschließlich wissenschaftlichen oder schulischen Zwecken dient, sowie anspruchsvollere Auskunfts- und Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

Nutzungsanträge / Downloads

Nachfolgend zum Download finden Sie unsere Nutzungsanträge (mit ausfüllbaren Formularen), die Sie bequem vorab am PC, Handy, Tablet etc. oder handschriftlich ausfüllen und uns per E-Mail zusenden bzw. ins Archiv mitbringen können. Außerdem dort zum Download finden Sie die Archivsatzung, die Archivgebührensatzung und das Archivgesetz NRW.

Nutzung von Bibliotheksgut

Nutzungsarten
Die Nutzung von Bibliotheksgut erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme vor Ort im Lesesaal des Stadtarchivs oder durch elektronische, schriftliche oder telefonische Anfragen. Terminfindung bzw. Anfragen bitte bevorzugt per 
E-Mail.

Ferner ist in der Regel eine Ausleihe möglich: Auf Antrag (siehe unten) können Bücher für einen Zeitraum von bis zu 2 Wochen ausgeliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausleihe besteht nicht.

Kosten
In der Regel ist die Nutzung von Bibliotheksgut unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Reproduktionen (Fotokopien, Scans), Ausdrucke sowie anspruchsvollere Auskunfts- und Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

Antrag zur Ausleihe / Downloads
Nachfolgend zum Download finden Sie unseren Antrag für die Ausleihe, den Sie bequem vorab am PC, Handy, Tablet etc. oder handschriftlich ausfüllen und uns per E-Mail zusenden bzw. ins Archiv mitbringen können.