Hybride Unterlagen
Hybride Unterlagen bestehen aus einem analogen und einem elektronischen Teil, die gemeinsam ein Schriftgutobjekt (meistens eine Akte) formen. Üblicherweise entstehen sie beim Übergang von einer analogen zu einer elektronischen Aktenführung, wenn Akten in Papierform begonnen und dann digital fortgeführt werden, oder bei der Arbeit mit analogen Unterlagen, die aus praktischen oder rechtlichen Gründen nicht digitalisiert werden können wie bspw. Urkunden oder Überformate.
Hybride Unterlagen müssen immer mit beiden Teilen gleichzeitig ausgesondert werden und nicht getrennt voneinander, denn sie bilden eine zusammengehörige Einheit. Hierfür ist es nötig, dass an einem Teil erkennbar ist, dass ein anderer zugehöriger Teil existiert, also ein entsprechendes Verweissystem gepflegt wird.
Hiervon abgesehen folgt die Aussonderung der Praxis, wie sie unter „Aussonderung von Papierakten“ und „Aussonderung von elektronischen Akten“ beschrieben ist.