Das Landesarchiv NRW hat den gesetzlichen Auftrag, die Behörden und Gerichte des Landes bei der Schriftgutverwaltung zu beraten. Darunter fallen insbesondere die Steuerung und Organisation der Schriftgutverwaltung, die sachgemäße Aufbewahrung und Aussonderung von Papierunterlagen sowie die Einführung von bzw. die Aussonderung aus elektronischen Systemen.