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Nichtstaatliche Unterlagen gesucht

Aufgeschlagenes Tagebuch mit Feldpost Brief

Das Landesarchiv ist das „Gedächtnis“ des Landes Nordrhein-Westfalen und kann neben staatlichen Unterlagen auch nichtamtliches Archivgut von öffentlichem Interesse übernehmen (§ 3 Abs. 3 S. 1 Archivgesetz NRW). Für die historische Forschung sind dabei authentische Quellen solcher Lebensbereiche von Interesse, die in staatlicher Überlieferung nicht oder nicht hinreichend dokumentiert sind. Unterlagen aus nichtamtlicher Perspektive kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die staatlichen Unterlagen sinnvoll ergänzen und zur Abbildung unserer Lebenswelt erheblich beitragen.

Welche nichtstaatlichen Unterlagen übernimmt das Landesarchiv?

Das können Aufzeichnungen wie private Briefe (z.B. Feldpostbriefe, Auswandererbriefe), Urkunden, Tagebücher, Chroniken, Fotos, Filme, Plakate, Karten, Pläne, Materialsammlungen oder elektronische Überlieferungen von Einzelpersonen oder Vereinen sein. Die Unterlagen können aus unterschiedlichen Bereichen ...

Das können Aufzeichnungen wie private Briefe (z.B. Feldpostbriefe, Auswandererbriefe), Urkunden, Tagebücher, Chroniken, Fotos, Filme, Plakate, Karten, Pläne, Materialsammlungen oder elektronische Überlieferungen von Einzelpersonen oder Vereinen sein.

Die Unterlagen können aus unterschiedlichen Bereichen stammen:

  • Nachlässe (z.B. von Politikerinnen und Politikern, Künstlerinnen und Künstlern, Historikerinnen und Historikern oder sonstigen Persönlichkeiten mit regionalem oder landesweitem Bezug)
  • Familien-/Hofesarchive (z.B. als Ergänzung von bereits vorhandenen Beständen bzw. größere landwirtschaftliche Betriebe mit langer Tradition)
  • Sammlungen (z.B. Fotos oder Plakate mit regionalem oder landesweitem Bezug)
  • Vereins- oder Verbandsschriftgut und Bürgerinitiativen mit regionalem oder landesweitem Bezug

Das Landesarchiv NRW übernimmt Unterlagen aus diesen vier Kategorien, wenn die Unterlagen:

  • authentisch und einzigartig sind
  • in Bezug auf das zu erhaltende Material archivfähig sind
  • zur Ansicht und Forschung zur Verfügung gestellt werden können
  • auf ihre Archivwürdigkeit hin überprüft werden können
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Vertragliche Grundlage

Das Landesarchiv NRW übernimmt Unterlagen nichtamtlicher Herkunft auf vertraglicher Grundlage im Regelfall als Schenkung. Im Ausnahmefall kann auch eine Übernahme unter Eigentumsvorbehalt als sog. Depositum erfolgen. Ankäufe sind nur in seltenen Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ihre Unterlagen für das Landesarchiv NRW

Verfügen Sie, Ihre Familie oder Ihr Verein/Verband über Unterlagen nach den oben genannten Kriterien, die in das Überlieferungsprofil des Landesarchivs NRW passen? Helfen Sie mit, dass die Geschichte unseres Landes erforschbar bleibt. Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich von der für Ihre Unterlagen regional zuständigen Abteilung beraten.