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Land – Dorf – Stadt (ARCHIVALE DES MONATS DER ABTEILUNG WESTFALEN)

Zu den Folgen der Ermordung des Kölner Erzbischofs Engelbert I. am 7. November 1225 (vgl. Einführung zur Archivale des Monats 2025) gehört auch die Entstehung der Stadt Hamm: Graf Friedrich II. von Isenberg wird als Hauptverantwortlicher für den Anschlag auf Engelbert geächtet und hingerichtet, seine Burg Nienbrügge an der Lippe durch seinen Rivalen Graf Adolf I. von der Mark zerstört, der dann nu...

Zu den Folgen der Ermordung des Kölner Erzbischofs Engelbert I. am 7. November 1225 (vgl. Einführung zur Archivale des Monats 2025) gehört auch die Entstehung der Stadt Hamm: Graf Friedrich II. von Isenberg wird als Hauptverantwortlicher für den Anschlag auf Engelbert geächtet und hingerichtet, seine Burg Nienbrügge an der Lippe durch seinen Rivalen Graf Adolf I. von der Mark zerstört, der dann nur wenige hundert Meter östlich davon zur Absicherung seines Herrschaftsbereiches die Stadt Hamm gründet, planmäßig anlegt und kraft einer (nicht erhaltenen) Urkunde vom 4. April 1226 mit Lippstädter Stadtrecht ausstattet. 

Diesen 800. Geburtstag nimmt das diesjährige Archivale des Monats der Abteilung Westfalen zum Anlass, anhand ausgewählter Quellen Schlaglichter auf westfälische Siedlungsformen der vergangenen Jahrhunderte zu werfen: In welchen rechtlichen und sozialen Verbänden lebte die Bevölkerung? Wie sahen Siedlungen aus? Welchen Einflüssen waren sie ausgesetzt?

LAVNRW W, W 051/Kartensammlung A, Nr. 1343 (Ausschnitt Hamm).

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Januar: Hintersassen des Landadels

Nachdem die Erben des 1567 verstorbenen Johann von Merveldt bereits seit 1577 in zweiter Instanz vor dem Reichs­kammergericht um die Herrschafts- und Besitzrechte an der Herrlichkeit Merfeld bei Dülmen prozessiert hatten, wurde 1592 diese Karte des umstrittenen Ge­biets angefertigt. Sie zeigt das von Wassergräben umgebene Haus Merfeld links unten und jene etwa 30 Höfe und Kotten in der westli...

Nachdem die Erben des 1567 verstorbenen Johann von Merveldt bereits seit 1577 in zweiter Instanz vor dem Reichs­kammergericht um die Herrschafts- und Besitzrechte an der Herrlichkeit Merfeld bei Dülmen prozessiert hatten, wurde 1592 diese Karte des umstrittenen Ge­biets angefertigt. 

Sie zeigt das von Wassergräben umgebene Haus Merfeld links unten und jene etwa 30 Höfe und Kotten in der westli­chen Umgebung, die nicht nur Abgaben an das Haus Merfeld entrichten mussten, sondern auch dessen Gerichtsbarkeit un­terstanden. Sie verweisen damit auf ein Kennzeichen vormoderner „Staatlichkeit“ im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation: Territoriale Herrschaft bedeutete keineswegs automatisch eine lückenlose und monopolartige Machtausübung; Landesherren wie hier der Fürstbischof von Münster mussten sich mit konkurrieren­den, althergebrachten Rechten und Privi­legien lokaler Adeliger auseinanderset­zen.

Obrigkeit manifestierte sich also für die verstreute Bevölkerung in der Herrlichkeit Merfeld einerseits in der Gerichtshoheit ihres Grundherrn, andererseits – etwa bei Schatzungen –  in den Beamten des fürstbischöflichen Amtes Dülmen.

LAVNRW W, W 051/ Kartensammlung A, Nr. 2412.

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Februar: Ländlicher Nachbarschaftsstreit

Wo Menschen siedeln, entstehen Konflikte. Im ländlichen Raum der Frühen Neuzeit wurzelten Streitigkeiten vornehmlich in zwei Kennzeichen der Landwirtschaft: Zum Einen waren die Grenzen von Feldern, Wiesen und sonstigen Ländereien mangels präziser Landvermessung nur ungenau dokumentiert. Zum Anderen waren Allmenden bzw. Marken weit verbreitet, also jene Weide-, Wald-, Heide- oder Moorflächen, ...

Wo Menschen siedeln, entstehen Konflikte. Im ländlichen Raum der Frühen Neuzeit wurzelten Streitigkeiten vornehmlich in zwei Kennzeichen der Landwirtschaft: Zum Einen waren die Grenzen von Feldern, Wiesen und sonstigen Ländereien mangels präziser Landvermessung nur ungenau dokumentiert. Zum Anderen waren Allmenden bzw. Marken weit verbreitet, also jene Weide-, Wald-, Heide- oder Moorflächen, die in genossenschaftlichem Eigentum der Dorfgemeinschaft standen und von den Berechtigten zur Viehmast und Gewinnung von Futter, Früchten, Holz und Düngestoffen genutzt wurden, so dass man über individuelle Nutzungen leicht uneins werden konnte.

Die Zeichnung der Hofstätte des Schulten Bölling bei Nottuln entstand 1662 im Zuge eines Nachbarschaftsstreites um einen Graben und zeigt u.a. einen dreistöckigen steinernen Speicher, der heute noch auf dem jetzigen Hof Schulze Hauling erhalten ist.

LAVNRW W, B 215 / Kloster St. Aegidii, Münster - Akten, Nr. 134d.

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März: Adelsjagd als Landplage

Das frühneuzeitliche Jagdprivileg lokaler Adelsfamilien schädigte in mehrfacher Hinsicht die ländliche Bevölkerung: Bauern durften nicht jagen und konnten sich so kaum gegen Ernteverluste durch Wildschäden wehren, zumal bei Wilderei drakonische Strafen drohten. Umgekehrt unterlagen sie oft der Jagdfron, mussten also bei den Jagden des Adels zeitaufwändige Hilfsdienste leisten. Schließlich konnten ...

Das frühneuzeitliche Jagdprivileg lokaler Adelsfamilien schädigte in mehrfacher Hinsicht die ländliche Bevölkerung: Bauern durften nicht jagen und konnten sich so kaum gegen Ernteverluste durch Wildschäden wehren, zumal bei Wilderei drakonische Strafen drohten. Umgekehrt unterlagen sie oft der Jagdfron, mussten also bei den Jagden des Adels zeitaufwändige Hilfsdienste leisten. Schließlich konnten Treibjagden erhebliche Verwüstungen auf Feldern und Wiesen hinterlassen. 

Vor diesem Hintergrund kam den Grenzen solcher Jagdbezirke hohe Bedeutung zu. Die Karte entstand 1750 im Zuge eines Prozesses, den bereits 1651 Melchior Dietrich von Büren zu Mengede wegen Beschneidung seiner Jagdrechte durch die Stadt Dortmund angestrengt hatte. Zu sehen ist das rot umrandete Gebiet der Grafschaft Dortmund mit den darin liegenden bzw. angrenzenden Dörfern und Adelssitzen, darunter Haus Mengede in der linken Hälfte.

LAVNRW W, W 051/ Kartensammlung A, Nr. 22218.

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