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Personenstandsregister

Spätestens ab 1876 wurde das Führen von Personenstandsregistern im gesamten Deutschen Reich verpflichtend. In den Geburts-, Heirats- und Sterberegistern wurden die entsprechenden Daten zu jeder Person festgehalten. 
Es können

  •     Geburtsregister nach 110 Jahren
  •     Heiratsregister nach 80 Jahren und
  •     Sterberegister nach 30 Jahren 

unter archivrechtlichen Bedingungen eingesehen werden.  

Außerdem verwahren die Personenstandsarchive alle Geburtsregister bis zum 30. Juni 1938. Diese können unter personenstandsrechtlichen Bestimmungen eingesehen werden. 

Jüngere Register liegen bei den zuständigen Standesämtern, Auskünfte nach Personenstandsrecht können dort angefordert werden.

Welche Informationen benötige ich?

Sie benötigen zu der gesuchten Person den vollständigen Namen sowie Geburtsort und -jahr bzw. Ort und Zeitpunkt der Trauung bzw. Ort und Datum des Todes.

Wie kann ich Register einsehen?

Für die Recherche in den Personenstandsnebenregistern gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum einen in den online verfügbaren Findmitteln des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe recherchieren. Zu den Findmitteln gelangen Sie hier. Die entsprechenden Register können Sie dann im Lesesaal einsehen und dort kostenpflichtige Reproduktionen bestellen.

Zum anderen können Sie auch eine Anfrage an die Personenstandsarchive richten. Die Mitarbeiterinnen des Personenstandsarchivs unterstützen Sie gerne bei der Recherche. Bitte beachten Sie aber, dass die kostenfreie Recherchezeit auf 30 Minuten begrenzt ist. Umfangreichere Anfragen sind ebenso kostenpflichtig wie die Bestellung von Reproduktionen.

Digitalisierte Bestände

Das Landesarchiv digitalisiert gemeinsam mit Family Search die Sterbenebenregister bis zum 30. Juni 1938. Eine Übersicht der digitalisierten Bestände finden Sie unter Familienforschung digital