Personalakten dienen dazu, alle personenbezogenen notwendigen Informationen zu einem Arbeitsverhältnis festzuhalten. Sie werden während der gesamten Dauer eines Arbeitsverhältnisses geführt und müssen danach noch wegen der Relevanz für Ruhestandsbezüge in der personalaktenführenden Stelle aufbewahrt werden. Für die Dauer der Aufbewahrung ist die Art des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung.
In der heute bekannten Form gibt es Personalakten erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, allerdings gibt es auch einige ältere Personalakten ab den 1820er Jahren. Vorläufer der Personalakten sind die Konduitenlisten, mit denen im Alten Reich in tabellarischer Form alle relevanten Informationen zu Staatsbediensteten nachgehalten wurden.
Personalakten beginnen immer mit einem Personalbogen, der vier Seiten umfasst und alle relevanten Informationen zu einem Arbeitnehmer in tabellarischer Form erfasst: Name, Adresse, weitere persönliche Daten, Angaben zu Ausbildungs- und Dienstzeiten, Beförderungen… Dahinter folgen in der Regel die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse). Es folgen alle weiteren Unterlagen, die für das Dienstverhältnis wichtig sind, z.T. gibt es dafür eigene Unterordner (Beihilfesachen, Urlaubsanträge, Disziplinarsachen, etc.). Für die NS-Zeit von Interesse sind die Entnazifizierungsunterlagen, die häufig beigefügt sind.
Nicht alle Personalakten wandern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in das für den Arbeitgeber zuständige Archiv.