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MUSIKALISCHE HEILIGENVEREHRUNG

Donnerstag, 30. Juni 2022 - 11:30

MUSIKALISCHE HEILIGENVEREHRUNG (ARCHIVALE DES MONATS DER ABTEILUNG WESTFALEN)

Um 1120 gab der Bremer Domherr Vicelin, der spätere Bi­schof von Oldenburg/Holstein (+1154), die Erstellung einer Handschrift in Auftrag, um die drei Bremer Bischöfe Willehad (um 740-789), Ansgar (801-865) und Rimbert (830-888) zu würdigen. Dieser Codex Vicelinus hebt sich von anderen Heiligenviten vor allem dadurch ab, dass er die Beschreibung der Lebensläufe dieser Heiligen mit der Liturgie zu ihren Ehren verbindet. Von besonderer Bedeutung ist das Willehad-Officium, das liturgische Gesänge zum Festtag des heiligen Willehad (am 8. November) mit so genannten Antiphonen verbindet, also vorgeschalteten und dann wiederholten Gesängen, deren Texte explizit auf Willehad eingehen.

Die Notation dieser Gesänge erfolgte in Neumen, einer mit­telalterlichen Form der Notenschrift, die über keine (oder nur indirekte) Angaben zur Tondauer verfügt und ursprünglich auch nur ungefähre Hinweise auf die Tonhöhe gab, weil sie nicht auf Linien notiert wurde. Später wurde eine ungefähre Tonhöhe zunächst durch eine Notenlinie mitgeteilt, dann auch durch zwei.

Die Gesänge zu Ehren Willehads im Codex Vicelinus sind jedoch durch Neumen auf vier Notenlinien notiert, die zudem mit den Tonhöhen f, a, c und e bezeichnet werden. Dadurch sind die Melodien eindeutig identifizierbar, wenn auch die Länge der einzelnen Töne durch die Neumen nicht gekennzeichnet ist.

Der Codex Vicelinus gelangte (angeblich) als Geschenk des Vicelin in das Kloster Abdinghof in Paderborn – und darf deshalb hier als westfälisches Kulturgut vereinnahmt werden.

LAV NRW W, W 001/ Msc. I ("Ältere Sammlung"), Nr. 228.

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