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IN VERRUF GERATEN

Dienstag, 10. Januar 2023 - 12:09

JANUAR: IN VERRUF GERATEN (ARCHIVALE DES MONATS DER ABTEILUNG WESTFALEN)

Der Vielzahl an Territorien im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation der Frühen Neuzeit entsprach die komplexe Vielfalt umlaufender Geldsorten, denn im Lauf der Jahrhunderte hatten etliche der Herzöge, Grafen und sonstigen Fürsten sowie viele Städte das Recht zur Münzprägung gewinnen können.

Dieses Privileg war in zweifacher Hinsicht lukrativ: der Münzherr konnte einerseits den Edelmetallgehalt der Münzen reduzieren, so dass ihr tatsächlicher Wert nicht den Ausgabewert erreichte. Andererseits wurden gelegentlich umlaufende Münzen verrufen (also ihre weitere Verwendung ab einem bestimmten Zeitpunkt verboten) und ihr Umtausch gegen neue Prägungen angeordnet; wenn dabei etwa 12 alte gegen 9 neue Pfennige getauscht wurden, strich der Münzherr einen Gewinn von 25% ein.

Münzverrufungen betrafen aber auch und vor allem „ausländische“ Währungen, um gegen unliebsame Konkurrenz vorzugehen. Öffentlich ausgehängte Plakate wie diese beiden Exemplare von 1577 bzw. 1579 informierten über die Verrufung und den Termin, nach dem die Annahme der dargestellten Münzen untersagt war. Während die Mehrheit der (Land-)Bevölkerung allenfalls mit Pfennigen in Berührung kam und daher von Verrufungen fremder Währungen kaum betroffen war, bedeuteten sie (wie auch die strukturelle Münzvielfalt) für Kaufleute eine erhebliche Erschwerung ihrer Handelsgeschäfte.

LAV NRW W, W 351 / Plakatsammlung, Nr. 204 und 1752.

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